Neue Benutzungsordnung und neue Bibliotheksgebührenordnung ab 01.01.2007
Am 01.01.2007 treten an der Universitätsbibliothek Heidelberg eine neue Benutzungsordnung und eine neue Bibliotheksgebührenordnung in Kraft.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  1. Säumnisgebühren bei Fristüberschreitung anstelle der bisherigen Mahngebühren
  2. E-mail-Benachrichtigung über angefallene Säumnisgebühren statt Mahnschreiben
  3. Für externe Nutzer: Einführung einer Grundgebühr für die Nutzung der Universitätsbibliothek


Zu 1.: Mit der Umstellung von Mahn- auf Säumnisgebühren erhöht die Universitätsbibliothek die Transparenz ihrer Gebühren bei Fristüberschreitung. Die Säumnisgebühr wird unmittelbar nach Ablauf der in §3 der Bibliotheksgebührenordnung angegebenen Fristen auf dem Benutzerkonto eingetragen. Diskussionen an den Ausleihtheken über nicht oder zu spät zugestellte Mahnschreiben werden sich erübrigen. Die Höhe der Säumnisgebühren entspricht der Höhe der bisherigen Mahngebühren.

Zu 2.: Soweit eine E-Mail-Adresse vorliegt, wird die UB künftig auf diesem Wege über angefallene Säumnisgebühren informieren. Benutzer/innen ohne E-Mail-Adresse erhalten ihre Benachrichtigung per Post.

Zu 3.: Für externe Nutzer wird eine Grundgebühr für die Benutzung der Universitätsbibliothek fällig. Mitglieder der Universität (WissenschaftlerInnen, MitarbeiterInnen und Studierende) sind von dieser Gebühr befreit (§ 2, Abs. 5 der Gebührenordnung enthält sämtliche Befreiungsgründe). Die jährlich erhobene Grundgebühr von € 30,00 für den Jahresausweis zur Ausleihe außer Haus ermöglicht die Nutzung sämtlicher Angebote der Universitätsbibliothek. Bei den elektronischen Services kann es Einschränkungen aufgrund von Lizenzverträgen oder telekommunikationsrechtlicher Vorschriften geben. Die Gebühr wird ab dem 01.01.2007 mit der ersten Nutzung fällig und gilt für jeweils volle 12 Monate. Alternativ zur jährlichen Grundgebühr gibt es die Möglichkeit der Entleihung gegen eine Leihgebühr von € 1,50 pro ausgeliehener Medieneinheit. Dieses Benutzungsverhältnis berechtigt nicht zur Nutzung des Internets an den Arbeitsplätzen der Universitätsbibliothek.

Mit der Erhebung dieser Gebühr für ihre externen Nutzer reagiert die UB auf die Erhebung von Studiengebühren für Studierende, die auch die Bibliotheksnutzung einschließen. Die Nutzungsgebühren fließen in vollem Umfang in den Erwerbungsetat der UB und werden helfen, unserer ständig wachsenden Leserschar auch künftig einen aktuellen und attraktiven Bestand zu bieten. Die neue Benutzungs- sowie Gebührenordnung finden Sie unter der WWW-Adresse.

 

Letzte Änderung am 21.12.2006
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